Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Produkte von Eisenwerk. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von  Eisenwerk schriftlich bestätigt wurden. Privatkunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Geschäftskunde ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Angebot und Vertragsschluss

Eisenwerk beliefert Privat- und Geschäftskunden (gemeinsam «Kunde» oder «Kunden» genannt) ausschliesslich in der Schweiz. Grundsätzlich bevorzugt und empfiehlt Eisenwerk ein persönliches Besichtigung der Ware vor Ort (Oftringen). Um auf individuelle Bedürfnisse des Kunden eingehen zu können, empfiehlt Eisenwerk eine persönliche Besprechung. Sofern der Kunde im Einzelfall eine Bestellung per Brief oder E-Mail tätigt, nimmt Eisenwerk diese aber gleichwohl entgegen. Die Produktepalette ist unverbindlich. Sämtliche von Eisenwerk publizierten Informationen über Produkte, insbesondere Angaben zu Material, Grösse, Verarbeitung sowie Abbildungen sind unverbindlich und können jederzeit angepasst werden. Eine Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder – bei Fehlen einer schriftlichen Auftragsbestätigung – durch Übergabe/Auslieferung der bestellten Ware zustande.

 

Preise und Versandkosten

Es gelten die am Tag der Bestellung des Kunden gültigen Preise, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Alle Verpackungen (Kiste, Palette, Folie, Karton) gehen in den Besitz des Kunden über. Eisenwerk liefert per Spediteur bordsteinkantig an Ihre Haus- oder Lieferanschrift. Nur Lieferungen innerhalb der Schweiz. Die entsprechenden Kosten sind auf der jeweils aktuellen CHF - Preisliste ersichtlich.

 

Haftungsausschluss

Bestellungen werden in der Regel am auf ihren Eingang folgenden Werktag bearbeitet. Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwei Wochen ab Bestelleingang. Sollten nach einer Bestellung Änderungen der voraussichtlichen Lieferzeit auftreten, wird der Kunde darüber informiert. Bei nicht von Eisenwerk zu vertretender Unmöglichkeit ist diese zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nur Lieferungen innerhalb der Schweiz. Die entsprechenden Kosten sind auf der jeweils aktuellen CHF - Preisliste ersichtlich.

 

Schadenersatz

Schadenersatzansprüche etwa wegen Lieferverzug, Vertragsrücktritt, mangelhafter Lieferung sowie aus welchen Gründen auch immer, können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten haben. Ebenso sind sonstige Schadenersatzansprüche, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung oder wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss ausgeschlossen, es sei denn, dass wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadens-behebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

 

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Eisenwerk in der Schweiz innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Selbstabholung gegen Vorauskasse.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von Eisenwerk gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag in deren Eigentum. Eisenwerk ist berechtigt, die Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in das Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Kunde erteilt Eisenwerk mit seiner Bestellung die entsprechende Berechtigung.

 

Gewährleistung und Haftung

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, natürlichem Verschleiss bzw. Alterung, unsachgemässen Reparaturen oder sonstigen Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung entstanden sind.

Der Käufer ist sich bewusst, dass insbesondere bei natürlichen Materialien wie Stahl gewisse Abweichungen – z.B. in Form, Farbe und Struktur und ähnlichem – im Vergleich zu Ausstellungsmodellen oder Produkteabbildungen vorkommen können, welche keine Mängel darstellen.

Eine Haftung übernimmt Eisenwerk, sofern diese in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise einen Schaden verursacht, allerdings nur maximal bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere sind allfällige Schadenersatzansprüche für mittelbaren Schaden oder aus Mängelfolgeschäden ausgeschlossen.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen – die Bestimmungen von Ziff. 2. vorstehend vorbehalten – zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Privatkunden in der Schweiz bzw. – bei Geschäftskunden oder Privatkunden, welche keinen Wohnsitz in der Schweiz haben – der Sitz von EISENWERK. Vorbehalten bleiben abweichende nationale Vorschriften, welche auf Konsumenten bzw. Verbraucherverträge zwingend Anwendung finden. 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen auf ausländisches Recht des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) oder von völkerrechtlichen Verträgen. Vorbehalten bleiben abweichende nationale Vorschriften, welche auf Konsumenten bzw. Verbraucherverträge zwingend Anwendung finden.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.